Fehlende Planungssicherheit: RCDS fordert Thüringer Ministerium zur Verlängerung der Regelstudienzeit auf
Erfurt. Hessen, Bayern und Sachsen haben bereits zeitnah im Sinne der Studenten die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester verlängert und so rechtzeitig Planungssicherheit geschaffen. Dies ist wichtig, um auch den weiteren BAföG-Bezug zu gewährleisten. „Das Wissenschaftsministerium lässt die Studenten in Thüringen dagegen wieder lange warten. Wir brauchen aufgrund der wieder erschwerten Studienbedingungen mit einer Abkehr der Präsenzlehre eine schnelle Entscheidung, um die Studenten im Wintersemester zu unterstützen“, betont Pascal Pastoor, Landesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) in Thüringen.
„Die Sorge unter den Studenten ist groß, von der Landesregierung erneut vergessen zu werden. Schon im letzten Semester ließ sich das Ministerium zulange Zeit für die überfällige Entscheidung und erreichte eine große Unsicherheit. Für viele Studenten sind dies existenzielle Themen“, betont Pastoor und kritisiert auch das Lippenbekenntnis der Grünen, sich in der Öffentlichkeit zwar dafür einzusetzen, in der Regierung aber kein Gehör zu finden.
Zwar ist aktuell noch ein Lehrbetrieb in Präsenz unter den 3G-Bedingungen möglich, einige Hochschulen stellen aber schon jetzt erneut auf die digitale Lehre um. Auch variiert je nach Hochschule die Anzahl der Studenten, die noch zu Präsenzveranstaltungen zugelassen sind. An der Universität Erfurt wurde vergangenen Montag die Präsenzlehre wieder eingestellt. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft muss zeitnah handeln, um die drohenden Auswirkungen auf BAföG, Prüfungen und Regelstudienzeit auszugleichen.
Das im März für das vergangene Sommersemester beschlossene und nun ausgelaufene „Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich (ThürCorHG)“ umfasste eben jene notwendigen Regelungen zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit, der Nachholung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie zu den Langzeitstudiengebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung und bedarf einer erneuten Einführung.