RCDS Klausurtagung in Ilmenau: Kritik an neuer ThürHG Novelle – erneute rot-rot-grüne Ideologieexperimente
Am vergangenen Wochenende traf sich der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Thüringens zu seiner alljährlichen Klausurtagung in Ilmenau. Hauptthemen waren die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetztes (ThürHG) sowie die Digitalisierung der Thüringer Hochschullandschaft. Zu Gast waren der wirtschafts- und wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt MdL, und der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Mitglied in den Ausschüssen für Digitale Agenda sowie Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. „Das ThürHG ist in seiner jetzigen Fassung ein gutes Gesetz, indem es nur punktuelle Anpassungen benötigt. Eine Diversitätsbeauftragte oder die Frauenquote verlangsamen nur unnötig die Prozesse und schaffen Bürokratisierung – stattdessen wollen wir eine Hochschule, die für die wirklich wichtigen Aufgaben der Zukunft gerüstet ist und Digitalisierung vorlebt“, erklärt Andreas Zamboni, Vorsitzender des RCDS Thüringen.
Am Freitag lag der Fokus, neben einer Wanderung auf den Höhen des Thüringer Waldes, auf der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Kritischer Punkt war die neue Zusammensetzung des Senats und die, wenn es nach der rot-rot-grünen Landesregierung geht, verankerte Paritätsregel, die jeweils drei Sitze für die vier Statusgruppen vorsieht. „Bislang hatten wir gute Strukturen und einen Senat, indem Verantwortung und Entscheidungskompetenz bei den Lehrenden zusammenlaufen. Das wird mit dem Argument der vermeidlichen Demokratisierung nun gefährdet“, unterstreicht Zamboni. Kritik gab es ebenfalls an der Besetzung des Hochschulrates. Fünf externe Mitglieder aus Wissenschaft, Kultur, Politik oder Gesellschaft sollen diesem auf Vorschlag von Ministerium und Präsidium zukünftig angehören. Wirtschaftsvertreter fehlen in der Auflistung allerdings bislang gänzlich.
Es bedarf zudem einer Regelung zur Anwesenheitspflicht für Studenten, die man in der Novelle bislang vergeblich sucht. Jede Hochschule sollte deshalb individuelle Regelungen, je nach Hochschultypus, erarbeiten dürfen. Es muss der Hochschule obliegen, die Kriterien für die Anwesenheitspflicht, bspw. das Erreichen des Studienerfolgs, zu definieren. „Es sollte Anwesenheitspflicht geben, wenn Anwesenheit nötig ist, um das Seminarziel zu erreichen. Wir setzen uns für ein dynamisch-adaptives System ein, dass die Verantwortung und Entscheidungskompetenz der Fachbereiche stärkt“, fordert der RCDS und schließt sich damit dem Vorschlag der Thüringer Landesrektorenkonferenz an.
In der Frage des Nachweises einer Prüfungsunfähigkeit bedarf es thüringenweit Rechtssicherheit für Studenten mit einer konkreten Verfahrensweise bei krankheitsbedingtem Nichtantreten einer Klausur. Studenten müssen die Sicherheit haben, dass ein ärztlicher Attest bei Krankheit ausreicht. Eine weiterführende Prüfung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. Ein amtsärztliches Attest soll demnach nur in besonderen Fällen gefordert werden können, was den Studenten allerdings vorher bekannt sein muss.
Der RCDS Thüringen fordert außerdem, dass durch die Novellierung des ThürHG den Thüringer Studenten keine Nachteile in Bezug auf die Regelstudienzeit entstehen: Mutterschutz, die Gewährung von Elternzeit, die Pflege von Angehörigen und die aktive Mitarbeit in Hochschulgremien sollten besondere Berücksichtigung finden.
Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der Digitalisierung. Gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski wurde über die Folgen der Digitalisierung an den Thüringer Hochschulen diskutiert und die Idee einer Thüringer Hochschul-App beleuchtet, welche zum Landestag der Jungen Union eingebracht werden soll. Schipanski betonte, dass unter der Regierung Merkel mit 17,8 Milliarden Euro noch nie so viel Geld wie heute in die Hochschulen gesteckt wurde. Kritik gibt es allerdings bei der Verteilung der Mittel an den Thüringer Hochschulen: „Rund 80 Prozent gehen an die FSU Jena. Zudem nimmt die Anzahl der den Professoren zustehenden wissenschaftlichen Mitarbeitern ab und sank von 2,5 auf nun nur noch 1,3. Hier muss dringend gegengesteuert werden.“ Für die Verteilung der Bundesmittel ist die rot-rot-grüne Landesregierung zuständig.