Realer Irrsinn - Ungleichbehandlung bei Mittagessen für Kinder in Mensa


Mit einem 'Kinderausweis', der beim Studentenwerk zu beantragenden ist, erhalten Kinder von Studenten bis einschließlich 6 Jahre, in der Mensa ein kostenloses Kinderessen.  Dies gilt jedoch laut einer Stellungnahme des Studentenwerkes (infood 12/2011, S. 6) nicht, wenn ein nichtstudentisches Elternteil oder ein Elternteil mit Doktorandenstatus das Kind mit in die Mensa bringt. 'Auch wenn das Kind dasselbe ist', heißt es im Wortlaut des Studentenwerks. Laut Studentenwerk sei das Kinderessen in Kombination mit einem Studierendenessen eine Hilfsregelung, um verwaltungstechnisch aufwändige Bedürftigkeitsprüfungen zu umgehen.

"Was aber, wenn die studierende Mutter krank ist, gerade Vorlesung, Seminar oder aus anderen Gründen keine Zeit hat? Was sollen alleinerziehende Mütter tun, wenn nun Omi nicht mit dem Kind in die Mensa darf?"

Für den Landesvorsitzenden des RCDS Thüringen, Sebastian C. Dewaldt, ist die Regelung des Studentenwerks 'Realer Irrsinn'. "Schon mit Ausstellung des 'Kinderausweises' und der hierfür notwendigen Prüfung durch das Studentenwerk ist der Status der Bedürftigkeit und damit einhergehend die Anspruchsberechtigung des Kindes gegeben. Auf das begleitende Elternteil kommt es nicht an. Der Kinderausweis berechtigt das Kind aufgrund des Studierendenstatus eines Elternteils. Das Studentenwerk, das Haushaltshilfen bekommt und eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, muss gerade die Grundrechte - insbesondere den Gleichheitssatz und den Schutz der Familie achten. Nach der Regelung des Studentenwerks ist es ja besser, wenn ein beliebiger Student mit dem Kind essen geht. Die Regelung trägt damit nicht zur Entwicklung eines familiären Zusammenlebens bei und erschwert eine Einteilung in der Kindererziehung zu Lasten des studierenden Elternteils. Auch die Vereinbarung von Studium und Kind wird durch die Regelung in Frage gestellt. Hierdurch werden insbesondere Mütter, die in besonderer Weise des Schutzes der Gesellschaft bedürfen, vom Studium ferngehalten. Es hilft nicht ständig Frauenquoten zu fordern, wenn die Hürden schon in der Mensa lauern. Ohnehin ist es für das Studentenwerk wirtschaftlicher, wenn ein 'Nichtstudierender' mit dem Kind in die Mensa geht, und den vollen Preis bezahlt, als wenn der studierende Elternteil eine Klausur verpasst und dafür ermäßigt essen geht. Wir als RCDS wollen, dass jedes Kind mit 'Kinderausweis' unabhängig von seiner Begleitung kostenloses Essen bekommt", sagt Sebastian C. Dewaldt, der auch Mitglied des CDU-Landesvorstandes ist, abschließend.